Badeordnung

für das Naturbad

Badeordnung

Benutzungsordnung
für das Naturerlebnisbad Vörden
(Schwimm- und Badeteichanlage)

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades.
  2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer des Freibades, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Freibades verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  3. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  4. Der Eintritt ins Naturbad ist kostenpflichtig. Eintrittsberechtigt sind Mitglieder des Vereins mit gültiger Saisonkarte und entsprechendem RFID Medium. Nichtmitglieder haben eine Tageskarte (siehe Preisaushang) zu lösen.
  5. Die beaufsichtigten Öffnungszeiten für Nichtmitglieder (öffentliche Öffnungszeit) sind in der Regel vom 15. Mai bis zum 01. September des Jahres (Saison), täglich zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr. Unter besonderen Umständen kann davon kurzfristig abgewichen werden.
  6. Die Mitglieder mit einer RFID Karte oder RFID Armband dürfen das Naturbad zusätzlich in einem Zeitraum von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr auch in den nicht beaufsichtigten Zeiten zum eigenverantwortlichen Baden nutzen. Nur sichere Schwimmer dürfen in diesem Fall das Bad zum Baden benutzen, wenn sie volljährig sind.
  7. Der Aufenthalt für Tagesgäste ist nur während der öffentlichen Öffnungszeiten gestattet. Mitglieder dürfen auch außerhalb dieser Öffnungszeiten das Naturbad auf eigene Gefahr betreten und nutzen. Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt und das Baden im Naturbad untersagt.
  8. Mitgliedern ist es nicht gestattet außerhalb der öffentlichen Öffnungszeit, Tagesgästen oder Nichtmitgliedern das Betreten des Naturbades zu ermöglichen.
  9. Es darf nur von den Stirnseiten ins Wasser gesprungen werden. Von der Seitenlinie des Schwimmerbereichs ist das Springen strengstens untersagt.
  10. Nur sichere Schwimmer dürfen den für Schwimmer abgetrennten Bereich des Schwimmbeckens benutzen. Im Bereich der Schwimmbahnen ist die Nutzung von Spielgeräten, Matten oder ähnliches nicht gestattet. Die Nutzung von luftgefüllten Auftriebsmitteln ist im Schwimmerbereich unzulässig. Kinder ab 14 Jahren dürfen während der öffentlichen Öffnungszeiten ohne aufsichtspflichtige Begleitung das Naturbad nutzen, wenn sie mindestens über das deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) verfügen.
  11. Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann. Die Zugänge zum Freibad werden am Ende der öffentlichen Öffnungszeit (18.00 Uhr) verschlossen. Bis dahin müssen Tagesgäste das Naturbadgelände verlassen haben.
  12. Die Umkleidekabinen sind nach dem Umkleiden wieder zügig zu verlassen, damit sie auch anderen Badegästen zur Verfügung stehen.
  13. Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  14. Abfälle müssen in den bereitgestellten Behältern entsorgt werden. Das Zurücklassen von Abfällen auf den Liegewiesen ist nicht gestattet.
  15. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet, die
    • unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Assistenzhunde),
    • an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder an offenen Wunden leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden)
  1. Das Baden ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  2. Die Nutzung von Spiel- und Sportgeräten ist auf eigene Gefahr erlaubt. Es dürfen keine anderen, unbeteiligten Badegäste gestört oder gefährdet werden.
  3. Das Spielen (klettern, hängen, etc.) am Springbrunnen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt.
  4. Fahrräder dürfen nicht auf das Naturbadgelände mitgenommen werden. Sie müssen an den vorgesehenen Stellplätzen außerhalb des Geländes auf eigene Gefahr abgestellt werden.
  5. Das Aufstellen von Strandmuscheln oder Zelten ist nicht gestattet.
  6. Das Ablegen von Gegenständen (Handtüchern, Kleidung, etc.) auf den Tischen und Sitzbänken vor dem Bürogebäude ist nur während der Nutzung erlaubt. Beim Verlassen des Platzes sind alle Gegenstände zu entfernen.
  7. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist nicht gestattet.
  8. Der Aufenthalt für Nichtschwimmer am Schwimmerbeckenrand ist weder allein noch in Begleitung von ihren aufsichtspflichtigen Personen gestattet.
  9. Das Naturbad Vörden e.V. haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers und dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.


Stand: Juni 2025

Naturbad Vörden e. V.
Der Vorstand